Leichter Zugang zu Informationen

Die Astellas Pharma GmbH legt bei der Planung und Erstellung der unternehmenseigenen Webseiten großen Wert auf Barrierefreiheit. Damit wollen wir sicherstellen, dass wir so viele Menschen wie möglich erreichen können.

Vorteile einer barrierefreien Website

Wird eine Website barrierefrei gestaltet, führt dies dazu, dass Benutzer ohne Probleme auf die Informationen der Seite zugreifen und deren Inhalte und sonstigen Funktionen nutzen können. Eine barrierefreie Gestaltung ist vor allem dann anzuraten, wenn sich eine Website auch an ältere Nutzer oder Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen richten, die häufig höhere Anforderungen an deren Benutzerfreundlichkeit stellen.

Barrierefreiheit bei Astellas

Als Arzneimittelhersteller verfolgt Astellas einen hohen ethischen Anspruch. Vor diesem Hintergrund sehen wir es als unsere gesellschaftliche Pflicht an, unsere Webseiten so zu gestalten, dass sie nützliche Informationen bereithalten und von allen Patienten, einschließlich älteren Menschen und Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, leicht genutzt werden können.

Gemäß unserem Selbstverständnis wollen wir mit innovativen und verlässlichen Medikamenten dazu beitragen, die Gesundheit von Menschen auf der ganzen Welt zu verbessern. Wir sind überzeugt, dass es Teil dieser Verpflichtung ist, unsere Website barrierefrei zu gestalten. Nur so können wir gewährleisten, dass alle Besucher die gewünschten Informationen über Erkrankungen und die Astellas Pharma GmbH finden können.

Unsere Leitlinien zur Barrierefreiheit

Dass Astellas der Barrierefreiheit einen hohen Stellenwert einräumt, ist auch daran erkennbar, dass wir gesonderte Leitlinien erarbeitet haben, die sich an den offiziellen WCAG-Richtlinien orientieren (*1). Unsere Mitarbeiter sind verpflichtet, sich bei der Planung und Einrichtung von Webinhalten sowie bei der Durchführung von Prüfungen zur Barrierefreiheit auf diese Leitlinien zu stützen (*2). Unsere Website umfasst einige Inhalte, die bereits vor der Erfassung unserer Leitlinien angelegt wurden. Im Interesse einer hohen Benutzerfreundlichkeit arbeiten wir daran, diese – noch nicht barrierefreien – Inhalte schrittweise zu überarbeiten und mit unseren Leitlinien zur Barrierefreiheit in Einklang zu bringen.

*2: Betriebsumgebung
• Betriebssystem/Webbrowser: Nutzungsumfeld > Betriebssystem/Webbrowser
• Barrierefreie Farbgestaltung: Farbkontrast-Analyzer

Bezüglich der Barrierefreiheit möchten wir der in den WCAG 2.0 angegebenen Konformitätsstufe A entsprechen.

Prinzip 1 – Wahrnehmbar

Richtlinie 1.1 Textalternativen

1.1.1 Nicht-Text-Inhalt

Richtlinie 1.2 Zeitbasierte Medien

1.2.1 Reine Audio- und Videoinhalte (aufgezeichnet)

1.2.2 Untertitel (aufgezeichnet)

1.2.3 Audiodeskription oder Medienalternative (aufgezeichnet)

Richtlinie 1.3 Anpassbar

1.3.1 Info und Beziehungen

1.3.2 Bedeutungstragende Reihenfolge

1.3.3 Sensorische Eigenschaften

Richtlinie 1.4 Unterscheidbar

1.4.1 Farbnutzung

1.4.2 Audio-Steuerelement

Prinzip 2 – Bedienbar

Richtlinie 2.1 Per Tastatur zugänglich

2.1.1 Tastatur

2.1.2 Keine Tastaturfalle

Richtlinie 2.2 Ausreichend Zeit

2.2.1 Zeiteinteilung anpassbar

2.2.2 Pausieren, beenden, ausblenden

Richtlinie 2.3 Anfälle

2.3.1 Grenzwert von dreimaligem Blitzen oder weniger

Richtlinie 2.4 Navigierbar

2.4.1 Blöcke umgehen

2.4.2 Seite mit Titel versehen

2.4.3 Fokus-Reihenfolge

2.4.4 Linkzweck (im Kontext)

Prinzip 3 – Verständlich

Richtlinie 3.1 Lesbar

3.1.1 Sprache der Seite

Richtlinie 3.2 Vorhersehbar

3.2.1 Bei Fokus

3.2.2 Bei Eingabe

Richtlinie 3.3 Hilfestellung bei der Eingabe

3.3.1 Fehlererkennung

3.3.2 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen

Prinzip 4 – Robust

Richtlinie 4.1 Kompatibel

4.1.1 Syntaxanalyse

4.1.2 Name, Rolle, Wert